Bestand:Privatarchiv Litt, Theodor
SignaturNA Litt, Theodor V 0017
TitelDer Begriff der Freiheit in der politischen Bildungsarbeit
Enthälta) hs; 4 Doppelblätter + 2 Blätter 10,5 x 14,8 cm = Titelseite + S. 1-13 (Einschub S. 7a) b) hs; 1 Blatt 10,5 x 10,5 cm
Zeitvon1962
Zeitbis1962
BemerkungenDokumentenabschrift: V 0017a 1962 Titelblatt Der Begriff der Freiheit in der politischen Bildungsarbeit (Öhringen 1962) 1 Begriff brennend wegen aktueller Politik. Bestimmbar nur durch Einfügung in uni- versale Freiheitsproblematik. Gegensatz zu „Notwendigkeit“. Wir such diese zunächst da, wo sie in extremer Form zu Tage tritt. Die v. der math. N.-W. enthüllte das Geistige, der geworfene Stein kausalgesetzliche Notwendigkeit des Anor- ganischen. Das Gegenextrem „Objekt“ in kor- relation mit dem dies denkenden Subjekt. Aber lehrreicher ist diejenige Notwendig- keit, die nur in einer dem Menschen wesent- der ihm nächsten! lich näheren Region entgegentritt: die Not- wendigkeit im Tierreich. Kein Gegenextrem, sondern, so scheint es,: Vorstufe. Tendenzen der Tierpsychologie, der Verhaltensforshung, der Anthropologie. Nur graduelle Unterschiede! Unterstützt durch „genetische“ Forschung: kon- tinuierliche Übergänge P. Jord an: von zwei auseinanderfliehenden Protonen bis zum homo sapiens. Es würde sehr viel lehrreicher, instruk- tiver sein, wenn es gelänge, den Unterschied v. Freiheit und Notwendigkeit in dem Ver- hältnis v. Tier und Mensch nachzuweisen. Gerade weil sie in mancher Hinsicht einan- der so nahe zu stehen scheinen, würde der Nach- 2 weis eines gleichwohl bestehenden nicht bloss graduellen, sondern existentiellen Unterschiedes besonders aufschlussreich sein. Und da trifft es sich nun sehr glücklich, dass wir den Vergleich an der Hand eines Phänomens durchführen können, das uns gleich in die nächste Nähe der politischen Pro- blematik bringt. Tierische Gemeinschafts- , kulminierend in „Tierstaaten“. Ihr musterhaftes Funktionieren bei völligen Feh- Befehl len von Zwang . Ihre unveränderte Fortdauer bei völligem Fehlen von Zwang. Im Vergleich schneidet der Menschenstaat sehr schlecht ab. Befehl, durch Zwang aufrechterhaltene Ord- nung. Und trotzdem äusserst kurzlebig. Reform u. Revolution. Imperativ: Mensch, nimm dir ein Muster an der vernunftlosen Kreatur! Gegenrede: das, was den Tierstaat „in Ordnung hält“, ist die Notwendigkeit, die in allen Tier- individuen waltet. Aber nicht die Notwendig- keit einer kausal gesetzlichen Ordnung, sondern Leben eine Notwendigkeit, die dem Innengeschehen des Menschen erheblich näher steht, weil sie eine innerlich erfahrene eine als solche erlebte, eine im Erleben sich durchsetzende Notwendig- keit ist. Das Tier „kann nicht ander.“ Das 3 „Instinkt“. Seine „Zweckmäs- sigkeit“ und „Blindheit“. Tier und „Um- welt“. Gusskern u. Gussmantel. „Tierstaat“ als innerster Umwelt-Kreis. Jetzt sieht man, weshalb d. Blick auf diese „Notwendigkeit“ so lehrreich. Die Unfreiheit des Tiers ist etwas anders als die Unfreiheit des Steins. Eine im „Innern“ waltende, eine im „Seelischen“ sich bezeugende Notwendigkeit. Eine sich selbst als solche erlebende Notwendigkeit. Erfährt nicht der Mensch in sich wohl Vergleichbares? Z.B. das Fortgerissenwerden durch Seelenregungen, denen man passiv ausgeliefert zu sein meint? Nur dass fataler Weise beim Men- schen aus diesen Seelenregungen nicht eine überdauernde Lebensordnung hervorgeht, sondern umgekehrt gerade die Leidenschaften und Stre- bungen entspringen, die durch ihre Gegensätz- lichkeit die Herstellung einer dauerhaften Ord- nung denkbar erschweren, ja unmöglich ma- chen. Insoweit scheint also d. Mensch, zu mindest was die Herstellung einer dauer- haften Lebensordnung angeht, gegenüber dem Tier empfindlich benachteiligt. Der Mensch 4 das „Mängelwesen“. So schon Herder. Der Schein der Benachteiligung schwindet, wenn man sieht, dass das Fehlen ein von der Natur verordneten und durch die Instinkte zu reali- sierenden Lebensordnung zusammenhält mit dem Fehlen einer das Einzelwesen dirigierenden Notwendigkeit – dass es somit die notwendi- ge Kehrseite ist desjenigen, was den Menschen zum Menschen macht: der Freiheit! Wir gewinnen so einen ersten Begriff der „Freiheit“ durch Abhebung don derjenigen Form der „Notwendigkeit“, die unter der Ge- samtheit dieser Formen der Freiheit insofern am nächsten steht, als sie einem Lebewesen innerlich erfahren und von ihm äusser- lich – tätig <....tierte>, nicht eine passiv erdul- dete Unfreiheit ist. Fast möchte man sagen: diese Unfreiheit wirkt auf uns wie eine schon d. Keim d. Freiheit in sich tragende Unfreiheit. Was gemeint ist, ist klar, wenn man die Unfreiheit des geworfenen Steins daneben hält. Wir haben aber noch einen weiteren Ge- winn davon, dass wir uns durch diesen Ver- gleich zum Begriff der Freiheit vorarbeiten. Wir schützen uns vor einer unzulässigen 5 und doch bei uns sehr verbreiteten Verenge- rung des Begriffs der Freiheit. Freiheit ist ein „Gut“ – freilich ein Gut, das „missbraucht“ werden kann. Mit diesen Wendungen bekennen sich Vor- stellungen, die völlig in die Irre leiten. Der Mensch „hat“ nicht die Freiheit wie einen Besitz, den man richtig und falsch verwerten kann, wie ein Instrument, das man sachgemäss und sachwidrig anwenden kann. Dass er tausendfältig vor der einen wie der anderen Möglichkeit steht, zwischen der einen und der anderen Möglichkeit zu wählen hat, dies eben ist die Verwirklichung der Freiheit, de- ren Wesen zur Debatte steht. Nur wenn und weil er ein freies Wesen ist, findet er sich in versetzt Situationene gestellt, die ihm die Wahl, die ihm die Entscheidung unumgänglich machen. Der Besitz, das Instrument ist ein vom Subjekt Geschiedenes und Unter- schiedenes und deshalb ein Etwas, über das das Subjekt in Freiheit zu verfügen hat. Die Freiheit ist dasjenige, was das Subjekt zum Subjekt macht, mit dem das Subjekt vollkommen eins sein muss, um überhaupt Subjekt zu sein. Das Subjekt „hat“ nicht die Freiheit, es „ist“ die Freiheit in concreto. 6 Es ist in der Freiheit und die Freiheit ist in ihm. Denn nur in ihm hat sie ihre Realität. Daraus folgt weiter: echte Freiheit der Wahl ist die Freiheit nur dann, wenn sie nicht nur die Freiheit zum Guten, sondern auch zum Bösen, nicht nur zum Beifalls- würdigen sondern auch zum Verwerflichen, nicht nur zum Normgemässen sondern auch zum Normwidrigen ist. Wenn sie nicht auch die Möglichkeit, ja der Anreiz der Entscheidung für das Normwidrigen wäre, wäre sie nicht Freiheit. Für einen Besitz, für ein Instrument ist die Möglichkeit des Missbrauchs nicht we- sen bestimmend.Es ist unliebsame Begleit- erscheinung, Abfall. Für die Freiheit ist die Möglichkeit der Abirrung, Verfehlung . Gerade die Abhebungvom Tier macht die- sen Sachverhalt evident. Das Tier ist „dies- seits von Gut und Böse“. Seine Unfreiheit of- fenbart sich darin, dass es so wenig eines „Fleiss“, „Treue“, „Mutterliebe“ bejahenswerten wie wie eines verneinenswerten Verhaltens fähig ist. Es „kann nicht anders“. Der Mensch ist nur deshalb Mensch, weil er „auch anders kann“. Eben darin besteht seine Freiheit. Der frühere und der spätere Kant („Relig. innerhalb N. Gr. N. bl. Vernunft + „) Was man also als „Missbrauch der Freiheit“ gewissermassen von „Pervertierung“ +) Die „“Verkehrung“ (im Gegenteil!) 7 der echten und eigentlichen Freiheit ab- sondern und damit gleichsam seines ganzen Ernstes berauben möchte, das gehört als Möglichkeit und Lockung mit in die Frei- heit hinein (Hegels Einsicht!), es könnte nicht wegfallen, ohne dass die Freiheit Freiheit zu sein aufhörte (während der „Missbrauch“ nicht zum „Gebrauch“ hinzugehört) Dies die „Ambivalenz“ d. Freiheit Folgl S.7a! 7a Aus dem bisher Ausgeführten ergibt sich aber noch ein Weiteres. Wir haben uns von der Ambiva- lenz der Freiheit Rechenschaft gegeben. Dass wir sie geben konnten, beweist: der Mensch als das mit Freiheit ausgestattete Wesen steht nicht nur im Zeichen der Ambivalenz, er weiss auch um sie oder kann wenigstens um sie wissen. Sonst hätten ja wir, die wir auch Menschen sind, das Vorausgegangene nicht darlegen können. Dies Wissen um die Ambivalenz ist einerseits auch wieder eine Äusserung der Freiheit. Dass die Freiheit des Subjekts ambivalent ist – und dass das Subjekt nur diese Ambivalenz wissen kann: beides gehört untrennbar zusammen. Um von einer Ambi- valenz wissen zu können, muss das Subjekt ambiva- lent sein, um von seiner Ambivalenz wissen zu kön- nen, muss das Subjekt der Erhebung über sie fähig sein. d.i. der „Befreiung“ von ihr Dieses Wissen aber ist nicht nur theoretische Einsicht. Es schliesst in sich die Mahnung zur Beaufsichtigung der Ambivalenz. Das allgemeine Wissen um die in jedem Be- sonderen gegenwärtige Ambivalenz! Fortsetzung 7 Es gibt kein Verständnis für Staat und staatl. Freiheit, wenn man sich nicht diese Ambivalenz mit allen Konsequenzen deutlich gemacht hat. Zunächst erkennt man, weshalb jede aus Menschen gebildete Gemeinschaft sowohl reibungslose die Promptheit des als auch die Unabänderlichkeit der Gestalt abgeht, die den tierischen Verband kennzeich- net. „Freiheit“ ist = der unbegrenzten Mannig- faltigkeit des Wollens und Handelns. Die Individualität alles Menschlichen ( Die tieri- sche Individualität lässt die gatungs- mässige Bestimmtheit unberührt) In dieser Individualität lebt sich auch und vor allen die Ambivalenz aus. Die Skala vom Posi- 8 tiven zum Negativen. Mannigfaltigkeit sowohl der „Interessen“ als auch der „Ideen“. Divergenz und Antagonismus. Ein Pandaimonim der Lei- denschaften. Eine Vielheit von Wesen dieser Art kann unmöglich eine Gemeinschaftsordnung schon „von Natur“ mitbringen. (Hobles Einsicht: ) Sie muss sich diese Ordnung selbst geben, und das ist nicht mög- lich ohne Auseinandersetzung mit d. Viel- heit, Mannigfaltigkeit und Widersprüchlich- keit der in ihr vereinigten individuellen Tenden- zen. Hier die Notwendigkeit des Rückgriffs auf physische Gewalt, auf deren Ein- satz der Tierstaat verzichten kann. Der Zwang ist bei Herstellung der Einheit unentbehrlich. Überlieferter : Zwang ist nur nötig gegen die Rechts- und Ordnungsbrecher. Wer so denkt, der setzt ohne Weitres die bestehende Ordnung dem Seinsollenden, die Auflehnung gegen diese Ordnung dem Nichtseinsollenden gleich. Aber dabei wird vergessen, das zwar das Dass einer herzustellenden Ordnung unbestreitbar, aber das Wie dieser Ordnung für eine aus freien bestehende Gemeinschaft Gegenstand des Fragens ist zumal die Divergenz des 9 kräftigst hervortreten lässt. Die Opposition gegen eine bestehende Ordnung kann auch auf d. Idee einer „besseren“ Ordnung beruhen. Resultat: d. Kampf der Ordnungsideen. Zwang ist nicht nur nötig gegen die d. Ordnung Widerstrebenden, er ist auch nötig gegen die für eine Änderung d. Ordnung Eintretenden. Zwang gehört unabtrennbar mit der Freiheit der Wesen zusammen, gegen die er eingesetzt wird. Ja, Zwang kann nur gegen freie Wesen eingesetzt werden. Motiv, dem Zwang zu ge- horchen. Das Tier wird „dressiert“. Staat ist „Macht“. Zu ihr gehört auch die legitime Verfügung über Zwangsgewalt. deshalb ablehnt Wer diese Ordnung nicht <....cht>, muss dem Menschen den Instinkt und damit die Unfreiheit wünschen. Oder er muss alle Nachteile eines ordnungslosen Zustandes in den Kauf nehmen und es darauf ankommen lassen, dass alle die Möglichkeiten und An-lagen unentwickelt bleiben, die in „Freiheit“ realisiert werden wollen, damit der „Geist“, damit die „Kultur“ werde. Nun aber steht die Macht zur Freiheit in einem doppelten Verhältnis. Sie ist erstlich nö- tig, damit in d. menschl. Gemeinschaft Ordnung gestiftet werden könne, die ihrerseits Voraussetzung 10 der Freiheit. Sie ist aber zweitens auch selbst Äusserung der Freiheit. Nur ein freies Wesen kann unter d. Macht stehen – nur ein freies Wesen kann Macht ausüben. Der Leitstier der Herde, die Bienenkönigin – sie üben nicht Macht aus, sondern verhalten sich nach Weisung des Instinkts, genau wie die Gesamtheit d. Bienen. Weil aber die Macht Äusserung d. Freiheit ist, darum steht auch sie im Zeichen d. Ambiva- lenz, im Angesicht d. Möglichkeiten der Ausar- tung und Verkehrung. Ihr Besitz ist sogar besonders „versucherisch“. Macht nicht über aussermenschl. Dinge u. Wesen, sondern über sei- nesgleichen. Göttergleich! „Dämonie“ der Macht. Machtkitzel, Machtschwindel. Unter den Äusserungen der Freiheit einer der ab- gründigsten. „Politik Charakters.“ Gier nach Macht. Versuchungen des Kampfes um die Macht. Die politische Lüge. So kann die Freiheit, in dem sie um d. Ordnung willen die Macht anstrebt, die furchtbarste Unordnung anrichten. +) Siehe die Politik der Welt seit 1914. Keine politische Entscheidung u. Tat, die nicht Äusserung d. Freiheit wäre. Problem: um d. Ordnung willen nimmt die Freiheit Beschränkungen auf sich. Wie aber sich +) Die sich als weitertreibende Tat auswirkende „Verkehrung“, die fleischgewordene Verkehrung 11 Je schwerer aber die Versuchungen sind, die die Freiheit in Gestalt d. polit. Machtausü- bung in sich schliesst, um so wichtiger au der Umstand, der oben hervorgehoben wurde: die Ambivalenz besteht nicht nur als Tatsache, sie wird auch von dem unter ihr stehenden We- sen gewusst oder kann wenigstens von ihnen ge- wusst werden. Dieses Wissen ist um so lebens- wichtiger, je schwerer die „Verkehrungen“ sind, die die fragl. Sphäre der Freiheitsbetätigung in sich schliesst. Die Sphäre d. Politik gehört zu den- jenigen, die die schwersten und verderblichsten Verletzungen der Freiheit immer ermöglichen. Deshalb ist hier das Wissen um die Ambivalenz und die Wachsamkeit gegenüber d. Ambivalenz von höchster Wichtigkeit. Es ist d. Gegenwart eigentümlich, dass sie die hier vorliegende Problematik nicht nur überhaupt zu schärfsten Ausprägung bringt, sondern auch zu ein nicht bloss theore- tischen, sondern auch faktisch – praktischen Ausprägung bringt. Die beiden Weltsysteme als Antworten auf die aufgeworfene Frage. Wie nehmen sie sich im Angesicht der Frei- heitsproblematik aus? 12 Beide Systeme behaupten von sich, sie zu sein seien die einzige Ordnung, in der sich Frei- heit verwirklichen könne. Der Kommunismus behauptet das von der durch ihn gestifteten Ordnung, sie sei nach Anweisung der einen und einzigen Wissenschaft entworfen. Und die Wissen- schaft könne darüber Auskunft geben, wie eine Ordnung beschaffen sein müsse, damit sie die Freiheit der von ihnen Umschlosse- nen garantiere. Frage: stimtt diese Wissenschaft in dem, was sie über Freiheit zu sagen hat, mit dem überein, was wir oben über die Frei- heit und die Bedingungen ihrer Verwirk- lichung dargelegt haben? Antwort: sie ist in radikalstem Sinne des Wortes die Gegenposition zu dem von uns Entwickelten, das doch seinerseits auch die „Wahrheit“ über die Freiheit auszusprechen, mithin „Wissenschaft“ zu sein beansprucht. Die kommunistische Lehre 1) verneint die Disfunktion Freiheit – Notwendigkeit und 2) bringt damit die Ambivalenz der Freiheit 13 ausser Sicht. ad 1: „Freiheit“ ist das Handeln auf Grund von Einsicht in die Notwendigkeit, nicht xxxx also nicht Emanzipation von der Notwendigkeit, sondern bewusst vollzogenes Eins werden mit ihr ad 2: Weil Freiheit bewusstes Einswerden mit der erkannten Notwendigkeit ist, darum ist jedes Verhalten, das nicht der Einsicht in mit der Notwendig- keit konform ist, unfrei. Frei ist (wie bei dem früheren Kant) nur das normgemässe Verhalten. Jedes Abweichen von der Norm ist ein, unfreies Verhalten (nicht eingesehene Not- wendigkeit) Dies die These und die Antithese. Wer hat Recht? Es wäre zu billig, sich mit dem Hinweis auf das zu begnügen, was bei der Realisierung der kommunist. Doktrin tatsächlich herauskommt: die faktisch-praktische Zer- störung d. Freiheit. Es heisst einsehen, dass diese Freiheitszerstörung die notwendige Konsequenz der in d. Doktrin enthaltenen Irrtümer ist. Denn nur dann, lernen wir von dem Experi- ment, das der Kommunismus tatsächlich ist. V 0017b Kommunismus: Instinkt = Verhalten nach nicht eingese- hener Notwendigkeit Freiheit = Handeln gemäss eingesehener Notwendigkeit