Bemerkungen | Dokumentenabschrift: V 0017a
1962
Titelblatt
Der Begriff der Freiheit in der politischen Bildungsarbeit
(Öhringen 1962)
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Begriff brennend wegen aktueller Politik.
Bestimmbar nur durch Einfügung in uni-
versale Freiheitsproblematik.
Gegensatz zu „Notwendigkeit“. Wir such
diese zunächst da, wo sie in extremer Form
zu Tage tritt. Die v. der math. N.-W. enthüllte
das Geistige, der geworfene Stein
kausalgesetzliche Notwendigkeit des Anor-
ganischen. Das Gegenextrem „Objekt“ in kor-
relation mit dem dies denkenden Subjekt.
Aber lehrreicher ist diejenige Notwendig-
keit, die nur in einer dem Menschen wesent-
der ihm nächsten!
lich näheren Region entgegentritt: die Not-
wendigkeit im Tierreich. Kein Gegenextrem,
sondern, so scheint es,: Vorstufe. Tendenzen der
Tierpsychologie, der Verhaltensforshung, der
Anthropologie. Nur graduelle Unterschiede!
Unterstützt durch „genetische“ Forschung: kon-
tinuierliche Übergänge P. Jord an: von
zwei auseinanderfliehenden Protonen bis
zum homo sapiens.
Es würde sehr viel lehrreicher, instruk-
tiver sein, wenn es gelänge, den Unterschied
v. Freiheit und Notwendigkeit in dem Ver-
hältnis v. Tier und Mensch nachzuweisen.
Gerade weil sie in mancher Hinsicht einan-
der so nahe zu stehen scheinen, würde der Nach-
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weis eines gleichwohl bestehenden nicht bloss
graduellen, sondern existentiellen Unterschiedes
besonders aufschlussreich sein.
Und da trifft es sich nun sehr glücklich,
dass wir den Vergleich an der Hand eines
Phänomens durchführen können, das uns
gleich in die nächste Nähe der politischen Pro-
blematik bringt. Tierische Gemeinschafts-
, kulminierend in „Tierstaaten“. Ihr
musterhaftes Funktionieren bei völligen Feh-
Befehl
len von Zwang . Ihre unveränderte Fortdauer
bei völligem Fehlen von Zwang. Im Vergleich
schneidet der Menschenstaat sehr schlecht
ab. Befehl, durch Zwang aufrechterhaltene Ord-
nung. Und trotzdem äusserst kurzlebig. Reform
u. Revolution. Imperativ: Mensch, nimm dir
ein Muster an der vernunftlosen Kreatur!
Gegenrede: das, was den Tierstaat „in Ordnung
hält“, ist die Notwendigkeit, die in allen Tier-
individuen waltet. Aber nicht die Notwendig-
keit einer kausal gesetzlichen Ordnung, sondern
Leben
eine Notwendigkeit, die dem Innengeschehen
des Menschen erheblich näher steht, weil sie
eine innerlich erfahrene eine als solche erlebte,
eine im Erleben sich durchsetzende Notwendig-
keit ist. Das Tier „kann nicht ander.“ Das
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„Instinkt“. Seine „Zweckmäs-
sigkeit“ und „Blindheit“. Tier und „Um-
welt“. Gusskern u. Gussmantel. „Tierstaat“
als innerster Umwelt-Kreis.
Jetzt sieht man, weshalb d. Blick
auf diese „Notwendigkeit“ so lehrreich.
Die Unfreiheit des Tiers ist etwas anders als
die Unfreiheit des Steins. Eine im „Innern“
waltende, eine im „Seelischen“ sich bezeugende
Notwendigkeit. Eine sich selbst als solche
erlebende Notwendigkeit. Erfährt nicht der
Mensch in sich wohl Vergleichbares? Z.B. das
Fortgerissenwerden durch Seelenregungen,
denen man passiv ausgeliefert zu sein
meint? Nur dass fataler Weise beim Men-
schen aus diesen Seelenregungen nicht eine
überdauernde Lebensordnung hervorgeht, sondern
umgekehrt gerade die Leidenschaften und Stre-
bungen entspringen, die durch ihre Gegensätz-
lichkeit die Herstellung einer dauerhaften Ord-
nung denkbar erschweren, ja unmöglich ma-
chen.
Insoweit scheint also d. Mensch, zu
mindest was die Herstellung einer dauer-
haften Lebensordnung angeht, gegenüber dem
Tier empfindlich benachteiligt. Der Mensch
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das „Mängelwesen“. So schon Herder. Der
Schein der Benachteiligung schwindet, wenn
man sieht, dass das Fehlen ein von der Natur
verordneten und durch die Instinkte zu reali-
sierenden Lebensordnung zusammenhält mit
dem Fehlen einer das Einzelwesen dirigierenden
Notwendigkeit – dass es somit die notwendi-
ge Kehrseite ist desjenigen, was den Menschen
zum Menschen macht: der Freiheit!
Wir gewinnen so einen ersten Begriff
der „Freiheit“ durch Abhebung don derjenigen
Form der „Notwendigkeit“, die unter der Ge-
samtheit dieser Formen der Freiheit insofern
am nächsten steht, als sie einem
Lebewesen innerlich erfahren und von ihm äusser-
lich – tätig <....tierte>, nicht eine passiv erdul-
dete Unfreiheit ist. Fast möchte man sagen:
diese Unfreiheit wirkt auf uns wie eine
schon d. Keim d. Freiheit in sich tragende
Unfreiheit. Was gemeint ist, ist klar, wenn
man die Unfreiheit des geworfenen Steins
daneben hält.
Wir haben aber noch einen weiteren Ge-
winn davon, dass wir uns durch diesen Ver-
gleich zum Begriff der Freiheit vorarbeiten.
Wir schützen uns vor einer unzulässigen
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und doch bei uns sehr verbreiteten Verenge-
rung des Begriffs der Freiheit.
Freiheit ist ein „Gut“ – freilich ein
Gut, das „missbraucht“ werden kann.
Mit diesen Wendungen bekennen sich Vor-
stellungen, die völlig in die Irre leiten.
Der Mensch „hat“ nicht die Freiheit
wie einen Besitz, den man richtig und falsch
verwerten kann, wie ein Instrument, das man
sachgemäss und sachwidrig anwenden kann.
Dass er tausendfältig vor der einen wie der
anderen Möglichkeit steht, zwischen der einen
und der anderen Möglichkeit zu wählen hat, dies
eben ist die Verwirklichung der Freiheit, de-
ren Wesen zur Debatte steht. Nur wenn und
weil er ein freies Wesen ist, findet er sich in
versetzt
Situationene gestellt, die ihm die Wahl,
die ihm die Entscheidung unumgänglich
machen. Der Besitz, das Instrument ist
ein vom Subjekt Geschiedenes und Unter-
schiedenes und deshalb ein Etwas, über
das das Subjekt in Freiheit zu verfügen
hat. Die Freiheit ist dasjenige, was das Subjekt
zum Subjekt macht, mit dem das Subjekt
vollkommen eins sein muss, um überhaupt
Subjekt zu sein. Das Subjekt „hat“ nicht die
Freiheit, es „ist“ die Freiheit in concreto.
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Es ist in der Freiheit und die Freiheit ist in
ihm. Denn nur in ihm hat sie ihre Realität.
Daraus folgt weiter: echte Freiheit der
Wahl ist die Freiheit nur dann, wenn sie
nicht nur die Freiheit zum Guten, sondern
auch zum Bösen, nicht nur zum Beifalls-
würdigen sondern auch zum Verwerflichen, nicht
nur zum Normgemässen sondern auch zum
Normwidrigen ist. Wenn sie nicht auch die
Möglichkeit, ja der Anreiz der Entscheidung
für das Normwidrigen wäre, wäre sie nicht
Freiheit. Für einen Besitz, für ein Instrument
ist die Möglichkeit des Missbrauchs nicht we-
sen bestimmend.Es ist unliebsame Begleit-
erscheinung, Abfall. Für die Freiheit ist die
Möglichkeit der Abirrung, Verfehlung .
Gerade die Abhebungvom Tier macht die-
sen Sachverhalt evident. Das Tier ist „dies-
seits von Gut und Böse“. Seine Unfreiheit of-
fenbart sich darin, dass es so wenig eines
„Fleiss“, „Treue“, „Mutterliebe“
bejahenswerten wie wie eines verneinenswerten
Verhaltens fähig ist. Es „kann nicht anders“.
Der Mensch ist nur deshalb Mensch, weil er
„auch anders kann“. Eben darin besteht seine
Freiheit. Der frühere und der spätere Kant („Relig.
innerhalb N. Gr. N. bl. Vernunft + „) Was man also
als „Missbrauch der Freiheit“ gewissermassen von
„Pervertierung“
+) Die „“Verkehrung“ (im Gegenteil!)
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der echten und eigentlichen Freiheit ab-
sondern und damit gleichsam seines ganzen
Ernstes berauben möchte, das gehört als
Möglichkeit und Lockung mit in die Frei-
heit hinein (Hegels Einsicht!), es könnte nicht
wegfallen, ohne dass die Freiheit Freiheit zu
sein aufhörte (während der „Missbrauch“
nicht zum „Gebrauch“ hinzugehört)
Dies die „Ambivalenz“ d. Freiheit
Folgl S.7a!
7a
Aus dem bisher Ausgeführten ergibt sich aber
noch ein Weiteres. Wir haben uns von der Ambiva-
lenz der Freiheit Rechenschaft gegeben. Dass
wir sie geben konnten, beweist: der Mensch als
das mit Freiheit ausgestattete Wesen steht nicht
nur im Zeichen der Ambivalenz, er weiss auch
um sie oder kann wenigstens um sie wissen.
Sonst hätten ja wir, die wir auch Menschen sind,
das Vorausgegangene nicht darlegen können.
Dies Wissen um die Ambivalenz ist einerseits
auch wieder eine Äusserung der Freiheit. Dass die
Freiheit des Subjekts ambivalent ist – und dass das
Subjekt nur diese Ambivalenz wissen kann: beides
gehört untrennbar zusammen. Um von einer Ambi-
valenz wissen zu können, muss das Subjekt ambiva-
lent sein, um von seiner Ambivalenz wissen zu kön-
nen, muss das Subjekt der Erhebung über sie
fähig sein. d.i. der „Befreiung“ von ihr
Dieses Wissen aber ist nicht nur theoretische
Einsicht. Es schliesst in sich die Mahnung zur
Beaufsichtigung der Ambivalenz.
Das allgemeine Wissen um die in jedem Be-
sonderen gegenwärtige Ambivalenz!
Fortsetzung 7
Es gibt kein Verständnis für Staat und
staatl. Freiheit, wenn man sich nicht diese
Ambivalenz mit allen Konsequenzen deutlich
gemacht hat.
Zunächst erkennt man, weshalb jede
aus Menschen gebildete Gemeinschaft sowohl
reibungslose
die Promptheit des
als auch die Unabänderlichkeit der Gestalt
abgeht, die den tierischen Verband kennzeich-
net. „Freiheit“ ist = der unbegrenzten Mannig-
faltigkeit des Wollens und Handelns. Die
Individualität alles Menschlichen ( Die tieri-
sche Individualität lässt die gatungs-
mässige Bestimmtheit unberührt)
In dieser Individualität lebt sich auch und vor
allen die Ambivalenz aus. Die Skala vom Posi-
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tiven zum Negativen. Mannigfaltigkeit sowohl
der „Interessen“ als auch der „Ideen“. Divergenz und
Antagonismus. Ein Pandaimonim der Lei-
denschaften.
Eine Vielheit von Wesen dieser Art kann
unmöglich eine Gemeinschaftsordnung schon „von
Natur“ mitbringen. (Hobles Einsicht: ) Sie muss sich diese
Ordnung selbst geben, und das ist nicht mög-
lich ohne Auseinandersetzung mit d. Viel-
heit, Mannigfaltigkeit und Widersprüchlich-
keit der in ihr vereinigten individuellen Tenden-
zen. Hier die Notwendigkeit des
Rückgriffs auf physische Gewalt, auf deren Ein-
satz der Tierstaat verzichten kann. Der Zwang
ist bei Herstellung der Einheit unentbehrlich.
Überlieferter : Zwang ist nur nötig
gegen die Rechts- und Ordnungsbrecher. Wer
so denkt, der setzt ohne Weitres die bestehende
Ordnung dem Seinsollenden, die Auflehnung gegen
diese Ordnung dem Nichtseinsollenden gleich.
Aber dabei wird vergessen, das zwar das Dass
einer herzustellenden Ordnung unbestreitbar,
aber das Wie dieser Ordnung für eine aus freien
bestehende Gemeinschaft Gegenstand
des Fragens ist zumal die Divergenz des
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kräftigst hervortreten lässt. Die Opposition
gegen eine bestehende Ordnung kann auch auf d.
Idee einer „besseren“ Ordnung beruhen. Resultat:
d. Kampf der Ordnungsideen. Zwang ist nicht nur
nötig gegen die d. Ordnung Widerstrebenden, er ist
auch nötig gegen die für eine Änderung d. Ordnung
Eintretenden. Zwang gehört unabtrennbar mit
der Freiheit der Wesen zusammen, gegen die er
eingesetzt wird. Ja, Zwang kann nur gegen freie
Wesen eingesetzt werden. Motiv, dem Zwang zu ge-
horchen. Das Tier wird „dressiert“.
Staat ist „Macht“. Zu ihr gehört auch
die legitime Verfügung über Zwangsgewalt.
deshalb ablehnt
Wer diese Ordnung nicht <....cht>, muss
dem Menschen den Instinkt und damit die
Unfreiheit wünschen. Oder er muss alle
Nachteile eines ordnungslosen Zustandes in
den Kauf nehmen und es darauf ankommen
lassen, dass alle die Möglichkeiten und An-lagen
unentwickelt bleiben, die in „Freiheit“
realisiert werden wollen, damit der „Geist“,
damit die „Kultur“ werde.
Nun aber steht die Macht zur Freiheit in
einem doppelten Verhältnis. Sie ist erstlich nö-
tig, damit in d. menschl. Gemeinschaft Ordnung
gestiftet werden könne, die ihrerseits Voraussetzung
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der Freiheit. Sie ist aber zweitens auch selbst
Äusserung der Freiheit. Nur ein freies Wesen
kann unter d. Macht stehen – nur ein freies
Wesen kann Macht ausüben. Der Leitstier der
Herde, die Bienenkönigin – sie üben nicht Macht
aus, sondern verhalten sich nach Weisung des
Instinkts, genau wie die Gesamtheit d. Bienen.
Weil aber die Macht Äusserung d. Freiheit ist,
darum steht auch sie im Zeichen d. Ambiva-
lenz, im Angesicht d. Möglichkeiten der Ausar-
tung und Verkehrung. Ihr Besitz ist sogar
besonders „versucherisch“. Macht nicht über
aussermenschl. Dinge u. Wesen, sondern über sei-
nesgleichen. Göttergleich! „Dämonie“ der
Macht. Machtkitzel, Machtschwindel.
Unter den Äusserungen der Freiheit einer der ab-
gründigsten. „Politik Charakters.“
Gier nach Macht. Versuchungen des Kampfes
um die Macht. Die politische Lüge. So kann
die Freiheit, in dem sie um d. Ordnung willen die
Macht anstrebt, die furchtbarste Unordnung
anrichten. +) Siehe die Politik der Welt
seit 1914. Keine politische Entscheidung u.
Tat, die nicht Äusserung d. Freiheit wäre.
Problem: um d. Ordnung willen nimmt die
Freiheit Beschränkungen auf sich. Wie aber sich
+) Die sich als weitertreibende Tat auswirkende
„Verkehrung“, die fleischgewordene Verkehrung
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Je schwerer aber die Versuchungen sind,
die die Freiheit in Gestalt d. polit. Machtausü-
bung in sich schliesst, um so wichtiger au der
Umstand, der oben hervorgehoben wurde: die
Ambivalenz besteht nicht nur als Tatsache,
sie wird auch von dem unter ihr stehenden We-
sen gewusst oder kann wenigstens von ihnen ge-
wusst werden. Dieses Wissen ist um so lebens-
wichtiger, je schwerer die „Verkehrungen“ sind, die
die fragl. Sphäre der Freiheitsbetätigung in sich
schliesst. Die Sphäre d. Politik gehört zu den-
jenigen, die die schwersten und verderblichsten
Verletzungen der Freiheit immer ermöglichen.
Deshalb ist hier das Wissen um die Ambivalenz
und die Wachsamkeit gegenüber d. Ambivalenz
von höchster Wichtigkeit.
Es ist d. Gegenwart eigentümlich, dass
sie die hier vorliegende Problematik nicht
nur überhaupt zu schärfsten Ausprägung
bringt, sondern auch zu ein nicht bloss theore-
tischen, sondern auch faktisch – praktischen
Ausprägung bringt. Die beiden Weltsysteme
als Antworten auf die aufgeworfene Frage.
Wie nehmen sie sich im Angesicht der Frei-
heitsproblematik aus?
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Beide Systeme behaupten von sich, sie
zu sein
seien die einzige Ordnung, in der sich Frei-
heit verwirklichen könne.
Der Kommunismus behauptet das von
der durch ihn gestifteten Ordnung, sie sei
nach Anweisung der einen und einzigen
Wissenschaft entworfen. Und die Wissen-
schaft könne darüber Auskunft geben, wie
eine Ordnung beschaffen sein müsse, damit
sie die Freiheit der von ihnen Umschlosse-
nen garantiere.
Frage: stimtt diese Wissenschaft in
dem, was sie über Freiheit zu sagen hat, mit
dem überein, was wir oben über die Frei-
heit und die Bedingungen ihrer Verwirk-
lichung dargelegt haben?
Antwort: sie ist in radikalstem Sinne
des Wortes die Gegenposition zu dem von
uns Entwickelten, das doch seinerseits auch
die „Wahrheit“ über die Freiheit auszusprechen,
mithin „Wissenschaft“ zu sein beansprucht.
Die kommunistische Lehre 1) verneint die
Disfunktion Freiheit – Notwendigkeit und
2) bringt damit die Ambivalenz der Freiheit
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ausser Sicht.
ad 1: „Freiheit“ ist das Handeln auf Grund
von Einsicht in die Notwendigkeit, nicht
xxxx also nicht Emanzipation von der
Notwendigkeit, sondern bewusst vollzogenes
Eins werden mit ihr
ad 2: Weil Freiheit bewusstes Einswerden
mit der erkannten Notwendigkeit ist,
darum ist jedes Verhalten, das nicht der
Einsicht in mit der Notwendig-
keit konform ist, unfrei. Frei ist (wie bei
dem früheren Kant) nur das normgemässe
Verhalten. Jedes Abweichen von der Norm ist
ein, unfreies Verhalten (nicht eingesehene Not-
wendigkeit)
Dies die These und die Antithese. Wer
hat Recht? Es wäre zu billig, sich mit
dem Hinweis auf das zu begnügen, was bei der
Realisierung der kommunist. Doktrin tatsächlich
herauskommt: die faktisch-praktische Zer-
störung d. Freiheit. Es heisst einsehen, dass diese
Freiheitszerstörung die notwendige Konsequenz
der in d. Doktrin enthaltenen Irrtümer ist.
Denn nur dann, lernen wir von dem Experi-
ment, das der Kommunismus tatsächlich ist.
V 0017b
Kommunismus:
Instinkt = Verhalten nach nicht eingese-
hener Notwendigkeit
Freiheit = Handeln gemäss eingesehener
Notwendigkeit |