Bemerkungen | Dokumentenabschrift: Gesch.-Z. 29a - 6.12.Moll.
Betr.: Wiedergutmachungssache des Professors Dr. Bruno Moll, früher Universität Leipzig, jetzt Lima (Peru).
Der Professor Dr. Bruno Moll beantragt Wiedergutmachung, weil er zum 1. Februar 1935 auf Grund des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums in Ruhestand versetzt worden ist. Er erblickt in dieser Maßnahme ein nationalsozialistische Verfolgungsmaßnahme aus Gründen der Rasse. Eine Urkunde über die Zurruhesetzung besitzt er nicht merh, gibt aber an, im September oder Oktober 1934 vom Sächsischen Ministerium für Volksbildung durch einfachen Brief die Mitteilung erhalten zu haben, daß er auf Grund des § 6 des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums "zwecks Vereinfachung der Verwaltung" mit Wirkung vom februar 1935 in den Ruhestand versetzt werden sollte. Er habe diesen Brief und die daran amschliessende Korrespondenz auf Rat seiner Freunde nicht mit über die Grenze genommen, um Schwierigkeiten zu vermeiden. Der Antragsteller bemerkt hierzu, daß es bereits seit 1933 bekannt gewesen sei, daß er "nichtarischer" Abstammung war. Man habe ihn aber als ehemaligen ausgezeichneten Frontkämpfer des 1. Weltkrieges nicht nach dem Arierpragraphen (§ 3) entlassen können. Man habe sich daher wie in analogen Fällen des "Kautschukparagraphen" 6 bedient. Der Antragsteller beruft sich für die Richtigkeit seiner Angaben auf Ihr Zeugnis. Ich bitte Sie, mir möglichst mit Beglaubigung der Unterschrift mitteilen zu wollen, was Sie gegebenenfalls als Zeuge über die Vorgänge und Gründe der Zurruhestellung des Antragstellers im Februar 1935 aussagen könnten. Ist Ihnen insbesondere bekannt, daß Professor Moll nichtarischer Abstammung gewesen ist? Da der Antragsteller bereits 67 Jahre alt ist und deshalb in seiner Wiedergutmachungssache möglichst bald entschieden werden soll, wäre ich für beschleunigte Antwort dankbar.
Im Auftrag
gez. <...utius>
Anlage: 1 Freiumschlag
Sowohl die Person als auch das Schicksal von Prof. Br. Moll ist mir als ehemaligem Professor und Rektor der Universität Leipzig genau bekannt. Ich kann sämtliche Angaben des Genannten, die in Ihrem Schreiben angeführt werden, vollinhaltlich bestätigen. Insbesondere trifft es zu, dass er nichtarischer Abstammung und faktisch aus diesem Grunde entlassen worden ist. Er gehört unzweifelhaft zu denjenigen, denen eine Wiedergutmachung zusteht.; von: Bundesminister des Innern an: Litt; Ort: Bonn |